Oberbürgermeister Dr. Gerhard Langemeyer lässt eine Neuausschreibung der städtischen Postdienstleistungen prüfen.
Hintergrund: Der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat im juristischen Streit zwischen der Firma TNT und der Stadt um die Vergabe der städtischen Postdienstleistungen jetzt festgestellt, dass die Nichtzahlung des Mindestlohns kein zulässiger Grund ist, TNT vom Vergabeverfahren auszuschließen. Die Stadt hatte sich für das Unternehmen WAZ Post Service entschieden, weil es den Mindestlohn garantierte. Die Stadt kann aber jetzt andererseits nicht verpflichtet werden, der TNT GmbH nun den Auftrag zu erteilen, denn das würde nach Auffassung des Senats zu stark in das Ermessen des Auftraggebers eingreifen. Rechtsmittel gegen die Entscheidung des OLG Düsseldorf stehen nicht mehr zur Verfügung. Die Stadt Dortmund bedauert die Entscheidung des OLG.
Zur Geschichte: Mit Versendung der EU-weiten Vergabebekanntmachung hatte die Stadt das Verfahren am 30. Juni 2008 gestartet. Ausgeschrieben wurden damals in zwei Losen die Postdienstleistungen für einen zweijährigen Vertragszeitraum mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr. Während Los 2 - darin ging es um Postzustellungsaufträge - problemlos an die Deutsche Post AG vergeben werden konnte, war die Vergabe von Los 1 - Allgemeine Briefdienstleistungen - bis zur aktuellen Entscheidung strittig. Ausgangspunkt des Rechtsstreites mit der TNT GmbH war die von der Stadt erhobene Forderung nach Zahlung des Mindestlohns von 9,80 Euro auf der Grundlage der Postmindestlohnverordnung.
OLG: Endgültige Entscheidung
Diese Verordnung wurde parallel zum Lauf des Vergabeverfahrens durch verwaltungsgerichtliche Entscheidungen in zwei Instanzen für unwirksam erklärt; die letztinstanzliche Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts steht noch aus. Die Vergabekammer Arnsberg hatte mit Beschluss vom 27. April 2009 noch festgestellt, dass das Angebot von TNT wegen Nichtbeachtung des Briefmindestlohnes zwingend von der Wertung auszuschließen war. Daraufhin hatte TNT Beschwerde beim OLG Düsseldorf eingelegt, über die jetzt endgültig entschieden wurde.
Von Frank Bussmann
Quelle: Derwesten.de am 30. Juli 2009
Schlagworte: behördenpost, dortmund, dr., düsseldorf, gerhard, langemeyer, mindestlohn, oberbürgermeister, olg, post
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