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"Derwesten.de" schreibt am 30. Juli 2009 - "Postdienste: OB lässt Ausschreibung prüfen - Streit um Mindestlohn mit Firma TNT"

Oberbürgermeister Dr. Gerhard Langemeyer lässt eine Neuausschreibung der städtischen Postdienstleistungen prüfen.

Hintergrund: Der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat im juristischen Streit zwischen der Firma TNT und der Stadt um die Vergabe der städtischen Postdienstleistungen jetzt festgestellt, dass die Nichtzahlung des Mindestlohns kein zulässiger Grund ist, TNT vom Vergabeverfahren auszuschließen. Die Stadt hatte sich für das Unternehmen WAZ Post Service entschieden, weil es den Mindestlohn garantierte. Die Stadt kann aber jetzt andererseits nicht verpflichtet werden, der TNT GmbH nun den Auftrag zu erteilen, denn das würde nach Auffassung des Senats zu stark in das Ermessen des Auftraggebers eingreifen. Rechtsmittel gegen die Entscheidung des OLG Düsseldorf stehen nicht mehr zur Verfügung. Die Stadt Dortmund bedauert die Entscheidung des OLG.

Zur Geschichte: Mit Versendung der EU-weiten Vergabebekanntmachung hatte die Stadt das Verfahren am 30. Juni 2008 gestartet. Ausgeschrieben wurden damals in zwei Losen die Postdienstleistungen für einen zweijährigen Vertragszeitraum mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr. Während Los 2 - darin ging es um Postzustellungsaufträge - problemlos an die Deutsche Post AG vergeben werden konnte, war die Vergabe von Los 1 - Allgemeine Briefdienstleistungen - bis zur aktuellen Entscheidung strittig. Ausgangspunkt des Rechtsstreites mit der TNT GmbH war die von der Stadt erhobene Forderung nach Zahlung des Mindestlohns von 9,80 Euro auf der Grundlage der Postmindestlohnverordnung.

OLG: Endgültige Entscheidung

Diese Verordnung wurde parallel zum Lauf des Vergabeverfahrens durch verwaltungsgerichtliche Entscheidungen in zwei Instanzen für unwirksam erklärt; die letztinstanzliche Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts steht noch aus. Die Vergabekammer Arnsberg hatte mit Beschluss vom 27. April 2009 noch festgestellt, dass das Angebot von TNT wegen Nichtbeachtung des Briefmindestlohnes zwingend von der Wertung auszuschließen war. Daraufhin hatte TNT Beschwerde beim OLG Düsseldorf eingelegt, über die jetzt endgültig entschieden wurde.

Von Frank Bussmann

Quelle: Derwesten.de am 30. Juli 2009

Schlagworte: behördenpost, dortmund, dr., düsseldorf, gerhard, langemeyer, mindestlohn, oberbürgermeister, olg, post

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Kommentare zu diesen Artikel

"Derwesten.de" schreibt am 30. Juli 2009 noch hierzu:


Stadt verliert nicht - und TNT gewinnt nicht

In eine neue Runde geht das seit rund einem Jahr andauernde Wettrennen der Briefzusteller um den städtischen Auftrag für Postdienstleistungen.

Am Mittwoch hatte das Oberlandesgericht (OLG) Düs-seldorf geurteilt: Der Wettbewerber TNT hätte nicht ausgeschlossen werden dürfen, weil er den Mindestlohn von 9,80 Euro/Stunde für Briefzusteller nicht zahlt, sondern nur 7,50 Euro/Stunde. Gleichzeitig verwehrte das OLG TNT aber auch den beantragten Zuschlag für den Großauftrag. Mehr als zwei Millionen Briefe verschickt die Stadt jährlich.

Zur Vorgeschichte: Am 30. Juni 2008 war das europaweite Ausschreibungsverfahren für Postdienstleistungen (für zwei Jahre, mit zweimaliger einjähriger Verlängerungsoption) in zwei Losen angelaufen. Den Auftrag für Los 2 (Zustellungsaufträge) erhielt die Deutsche Post AG. Das Verfahren ist unstrittig. Los 1 (Allgemeine Brief-zustellungen) ging an die WPS GmbH. TNT war günstiger gewesen, wurde von der Stadt aber ausgeschlossen, weil die Firma den Mindestlohn nicht zahlt. Der Rat der Stadt Dortmund hatte entschieden, dass nur wer den Mindestlohn nach der gültigen Postmindestlohnverordnung zahlt, auch den Zuschlag erhalten kann.
Doch die Gerichte kümmert der Ratsentscheid nicht. Sie beurteilen die Rechtslage anders. Der Ausschluss eines Bie-ters, nur weil er den Mindestlohn von 9,80 Euro nicht zahle, gelte nicht. In zwei Verfahren war die Postmindestlohnvereinbarung von Gerichten für unwirksam erklärt worden. Jetzt muss das Bundesverwaltungsgericht die Sache letztendlich klären. Das kann aber lange dauern. Noch mehrere Jahre, befürchtet nicht nur die Gewerkschaft Verdi.
Die Stadt Dortmund verlor das Verfahren beim OLG in dieser Woche nicht. Das lag in erster Linie daran, dass mehrere Gründe für die Nichtvergabe an TNT angeführt wurden. Die Bundesagentur für Arbeit, die für Dortmund, Essen und Bochum ihre Postdienstleistungen ausgeschrieben hatte, war vor kurzem noch gezwungen worden, TNT zu beauftragen (die WAZ berichtete). Die Agentur hatte die Nichtzahlung des Mindestlohns als Ausschlussgrund genannt - und war damit gescheitert. Das Dortmunder Vergabeamt argumentierte - und konnte damit die Richter in Düsseldorf zu einem differenzierten Urteil bringen, dass man ja auch die Leistungsfähigkeit eines Bieters prüfen müsse. Zu dieser Leistungsfähigkeit ge-höre, dass TNT für den Fall gerüstet sein müsse, wenn das Bundesverwaltungsgericht den Lohn von 9,80 Euro/Stunde für rechtens erklärt. Dafür müssten Rücklagen gebildet werden. Dies scheint aber mindestens fraglich zu sein. Oberbürgermeister Dr. Gerhard Langemeyer gestern: „Ich habe das städtische Vergabeamt damit beauftragt, sofort mit der Prüfung zu beginnen, ob das bisherige Verfahren aufgehoben werden kann und auf der neuen Rechtsgrundlage die Postdienstleistungen neu ausgeschrieben werden können.”

Von Klaus Buske

Quelle: Derwesten.de am 30. Juli 2009

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"Financial Times Deutschland" schreibt am 02. August 2009 hierzu:


Presse: OLG rügt Dortmund bei Post-Mindestlohn

Konkurrenten der Deutschen Post dürfen bei der Auftragsvergabe einem Pressebericht zufolge nicht ausgeschlossen werden, weil sie den gesetzlichen Mindestlohn für Briefträger nicht zahlen. Entsprechend habe das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf in einem Verfahren gegen die Stadt Dortmund entschieden, wie die "Wirtschaftswoche" berichtet. TNT Post hatte geklagt, nachdem die Stadt das Unternehmen Ende 2008 vom Vergabeverfahren für die Zustellung von allgemeiner Behördenpost mit der Begründung abgewiesen hatte, TNT zahle keinen Mindestlohn von 9,80 Euro. Das OLG stellte dem Bericht zufolge am 29. Juli klar, der Mindestlohn dürfe kein Vergabe-Kriterium sein.
Der von der Deutschen Post geforderte und zum Schutz gegen Lohndumping beschlossene Mindestlohn für Briefträger ist weiter umstritten. Laut Magazin will das Bundesverwaltungsgericht Ende 2009 entscheiden, ob die Mindestlohnregelung des Bundesarbeitsministeriums rechtens ist. Die OLG-Entscheidung gegen die Stadt Dortmund stelle die rechtlichen Grundlagen des Mindestlohnes in Frage und könne "richtungsweisend" sein. Beim OLG war zunächst niemand zu erreichen.

Quelle: Financial Times Deutschland am 02. August 2009

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"PostTip" schreibt am 03. August 2009 hierzu:


Teilnahme an Ausschreibungen auch ohne Mindestlohn

Unternehmen, die den Post-Mindestlohn von 9,80 Euro nicht zahlen, dürfen nicht von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen werden. das hat nach einem Bericht der "Wirtschaftswoche" das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf in der vergangenen Woche entschieden. Im verhandelten Fall hatte die Stadt Dortmund einen Auftrag für die Zustellung ihrer Behördenpost ausgeschrieben und das Unternehmen TNT Post von der Ausschreibung ausgeschlossen. Begründung: TNT Post zahle nicht den staatlich festgelegten Post-Mindestlohn von 9,80 Euro. Dagegen klagte TNT Post und bekam jetz vom OLG Düsseldorf Recht. Der Post-Mindestlohn von 9,80 Euro pro Stunde ist im Dezember 2007 vom Deutschen Bundestag beschlossen worden. Das Verwaltungsgericht Berlin und das Oberverwaltungsgericht Brandenburg haben den Mindestlohn allerdings für rechtswidrig erklärt. Eine Entscheidung durch das Bundesverwaltungsgericht steht noch aus. Außerdem hat der Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste (BdKEP) eine Verfassungsbeschwerde gegen den Post-Mindestlohn eingelegt.
Das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf ist noch nicht veröffentlicht, da es den Parteien noch zugestellt werden muss.

Quelle: PostTip am 03. August 2009

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