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Eine Begegnung am Morgen
Als ich heute früh zur Arbeit eilte begegnete mir Jesus
und er sprach: "Mein Sohn, wohin gehst Du?"
"Ich gehe zur Arbeit, mein Herr."
Da leuchtete das Antlitz des Herrn und er fragte mich,
bei welcher Firma ich denn beschäftigt sei.
Als ich den Namen meiner Firma sagte, verfinsterte sich sein Antlitz,
schwarze Gewitterwolken zogen am Himmel auf und es blitzte und donnerte,
so dass ich Angst im Herzen verspürte und vor dem Herrn zu Boden sank.
Doch der Herr sprach: "Fürchte Dich nicht, denn Du bist ohne Schuld."
Er legte seine Hand auf mein Haupt und fragte:
"Sag' mein Sohn, welches Entgelt erhältst Du für Deine schwere Arbeit
von Deinem Arbeitsherrn?"
Als Jesus die Höhe meines Gehaltes erfuhr, setzte er sich zu mir
und wir weinten bittere Tränen!
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!! Von der Geschäftsleitung mit der Bitte um Beachtung !!
Vorsicht !! Scherz !!
Anmerkung für den Krankheitsfall, usw.:
Krankheitsfall:
Krankheit ist keine Entschuldigung. Auch ein Attest Ihres Arztes ist für uns kein Beweis, denn wir sind der Meinung, wenn Sie in der Lage waren Ihren Arzt aufzusuchen, hätten Sie auch zur Arbeit kommen können.
Todesfall in der Familie:
Ist keine Entschuldigung. Für den Verblichenen können Sie nichts mehr tun und jemand anders in einer untergeordneten Stellung kann genauso gut die nötigen Maßnahmen treffen. Wenn Sie die Beerdigung auf den Spätnachmittag legen, geben wir Ihnen gerne 1 Stunde früher frei, vorrausgesetzt, Sie sind mit Ihrer Arbeit auf dem Laufenden.
Eigener Todesfall:
Dabei dürfen Sie mit unserem Verständnis rechnen, wenn Sie
a) zwei Wochen vorher Bescheid sagen, damit wir eine neue Kraft für Ihren Job anlernen können.
b) Wenn ein solcher Bescheid 2 Wochen vorher nicht möglich ist, rufen Sie vor 8 Uhr morgens an, damit eine Aushilfskraft engagiert werden kann.
c) Dies ist jedoch nur mit Ihrer Unterschrift und der des behandelnden Arztes möglich. Liegen die beiden Unterschriften nicht vor, so wird Ihnen die Fehlzeit vom Jahresurlaub abgezogen.
Urlaubsbewilligung zur Operation:
Diese Unsitte wird nicht länger geduldet. Wir möchten Sie dringend bitten, sich jeden Gedanken an eine Operation aus dem Kopf zu schlagen. Wir sind der Meinung, solange Sie bei uns angestellt sind, benötigen Sie alles, was Sie besitzen und dürfen nichts davon entfernen lassen. Wir haben Sie so eingestellt wie Sie sind. Abtrennen eines Teiles von Ihnen verstieße gegen den zwischen uns und Ihnen geschlossenen Arbeitsvertrag.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Personalbüro
[-- Autor nicht bekannt --]
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